Ausleitungsverfahren |
Das WirkungsprinzipAusleitungsverfahren kann man als "therapeutische Eingriffe in den Organismus auf natürlichem Wege" bezeichnen. Dadurch wird in gestörte und somit krankhafte Funktionen des Körpers eingegriffen, indem der Blut- und Säftestrom aus Regionen des Körpers mit Kreislaufstauungen und entzündlich bedingter Blutfülle abgeleitet wird. Mit sogenannten Reizverfahren regen wir die Ausscheidungstätigkeit von Haut, Nieren und Darm an. Hierbei spielt besonders die Haut eine große Rolle. Sie verfügt als Ausleitungsorgan auf 1 qcm über rund 170 Schmerznerven-Endorgane (Schmerzpunkte). Besonders über die Haut erreicht man durch Ableitungsverfahren eine recht gute Beseitigung von Schmerzursachen. GeschichteIhre Geschichte reicht zurück bis in die Antike. Die Ägypter, Chinesen, Griechen, Inder und Römer, alle alten Kulturen machten sich bereits die medizinischen Verfahren zu Nutzen. Man schrieb in jenen Zeiten die Ursache für Krankheit einer fehlerhaften Zusammensetzung der Körpersäfte zu. Als Begründer dieser Lehre wird häufig Hippokrates (460-377 v. Chr.) genannt, doch weiß man inzwischen, dass bereits rund zwei Jahrtausende zuvor in China und Ägypten solche Verfahren bekannt waren. Eine Renaissance erlebten die ab- und ausleitenden Verfahren dann durch die Veröffentlichungen des Bernhard Aschner (1886-1960), der auch das Gesamtwerk des Paracelsus (1493-1541) übersetzte. Aschner betrachtet die Zelle als eine Einheit, die nur im Zusammenhang mit den sie umgebenden Körpersäften gesehen werden kann. Die alten Erfahrungen der Säftelehre und die neuen Erkenntnisse über die Regelkreisläufe im Körper führen zu vielfältigen Möglichkeiten der Entgiftung. IndikationenMit Hilfe von Ausleitungsverfahren kann der Organismus von schmerz- und entzündungserregenden Stoffen befreit werden. Sie gehören zu den noch heute mit großem Erfolg angewendeten überlieferten >hippokratischen Lehren<. Meist verspürt der Patient schon nach der ersten Behandlung eine deutliche Erleichterung. Zu den ausleitenden Verfahren gehören z. B.:
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